Über uns

 

Die Kolpingsfamilie Gescher gehört dem Kolpingwerk Deutschland als selbstständige Untergliederung und damit zugleich dem Internationalen Kolpingwerk an. Die Kolpingsfamilie Gescher ist Mitglied im Diözesanverband Münster.

Der Ursprung der Kolpingfamilie Gescher liegt im Josephsverein und wurde im Jahre 1867 gegründet.

Der Mitgliederbestand beträgt im August 2014 etwa 400 Mitglieder, die sich in den Gruppen Senioren Männer und Frauen, mehreren aktiven Kreisen „Junge Familien“ und zwei Gruppen der Kolpingjugend aufgliedern. Ferner gibt es weitere offene Gruppen und Angebote für Kolpingmitglieder und Freunde.

Die Mitglieder beteiligen sich nicht nur an den familieneigenen Programmen, sondern ebenso in politischen Gremien und an diversen Gruppen und Vereinen des Stadt- und Gemeindelebens.

Die Kolpingsfamilie Gescher verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar im Einzelnen:

  • Förderung der Volks- und Berufsausbildung
  • Förderung der Jugendhilfe
  • Förderung der Altenhilfe
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • Förderung der Religion
  • Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

An den jährlichen Veranstaltungen nehmen ca. 75 % der Mitglieder teil. Häufig nutzen auch Nichtmitglieder, den sogenannten Freunden der Kolpingsfamilie, Veranstaltungen des vielfältigen Programms.

Sie werden verwirklicht durch ein Bildungsprogramm, pädagogische und freizeitorientierte Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien, durch Freizeitangebote für Senioren, durch die Partnerschaftsarbeit mit der Kolpingsfamilie Neede (Niederlande), der Durchführung von Veranstaltungen zur Besinnung und Vermittlung sozialer und christlicher Werte für die Familie und durch finanzielle, materielle und personelle Unterstützung sozialer Projekte.

Die Kolpingsfamilie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken. Mittel der Kolpingsfamilie dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Mitglied der Kolpingfamilie kann werden, wer

  • die Grundlagen, Ziele und Aufgaben der Kolpingfamilie Gescher bejaht
  • die vereinseigene Satzung anerkennt
  • zur Mitarbeit und Übernahme von Mitverantwortung bereit ist.

Die Mitglieder sind zugleich Mitglieder des Kolpingwerkes Deutschland und damit des Internationalen Kolpingwerkes.

Für die unterschiedlichen Altersgruppen der Familie gibt es vielfältige Angebote für Senioren, Frauen, Jugendlichen und Familien mit Kindern.

 

Aufgaben:

Die Aufgaben und die Durchführung zur Erreichung obiger Ziele werden vom Vorstand delegiert und soweit erforderlich an Sachausschüsse weitergeleitet. Neben dem Vorstandsgremium wurden die nachstehenden Ausschüsse gebildet:

  • Große Altkleidersammlung
  • Senioren Frauen
  • Karneval
  • Radfahr- und Wandertag
  • Sommerfest
  • Weihnachtsmarkt
  • Pättkesfahrten

Ferner bestehen Ansprechpartner für den Fietzendag Neede und der Arbeitsgemeinschaft „Körnerkissen“.

Die Informationspost bzw. Einladungen erfolgt über die Gruppe „Postverteiler“. Das Bannertragen erfolgt per organisiertem Plan.